Aktuelle Infos zu der EEG Debatte:
15.05.2012
Solarförderung
Solarkürzung geht ins Vermittlungsverfahren
Am 11. Mai 2012 hat der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entschieden, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen.
Damit wurde das im Bundestag beschlossene Gesetz nicht vom Bundesrat abgelehnt, sondern vielmehr wird der Vermittlungsausschuss zusammentreffen und Änderungsvorschläge am vorliegenden Gesetz erarbeiten.
Der Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich in der 21. Kalenderwoche tagen. Nach maximal drei Treffen muss ein Ergebnis feststehen. Dazwischen wird in der Regel in Arbeitsgruppen verhandelt.
Bis das neue EEG in Kraft ist, gilt das aktuelle EEG, welches am 1. Januar 2012 rechtsgültig wurde. Allerdings kann auch weiterhin als Ergebnis des Vermittlungsausschusses eine rückwirkende Vergütungssenkung zum 1. April 2012, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, beschlossen werden.
Ob es sich lohnt jetzt zu investieren, lässt sich wie folgt beantworten.
Die Vergütungssätze, die in der vom Bundestag beschlossenen Fassung der EEG-Novelle stehen, stellen die negativste der zu erwartenden Möglichkeiten dar.
Wer damit wirtschaftlich eine Anlage bauen kann, hat gute Ausschichten, dass zumindest diese Vergütungssätze realisiert werden.
Der Bundesrat hat jedoch den Vermittlungsausschuss angerufen, weil ihm unter anderem die in der EEG-Novelle enthaltenden Vergütungssätze zu niedrig sind.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Bundesrat zu mindestens teilweise höhere Vergütungen und andere Verbesserungen als in der Bundestagsverfassung durchsetzen wird.
Ihr Service Team

